Verkaufsbedingungen
AGB & Export-Bedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen von N&H Automobile für den gewerblichen Fahrzeug- und Exportverkauf (B2B).
Unsere Angebote richten sich vorrangig an Unternehmer, Gewerbetreibende, Fahrzeughändler sowie internationale Exporteure im Sinne des § 14 BGB. Für Altfahrzeuge, Fahrzeuge mit hoher Laufleistung oder Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) erfolgt der Verkauf ausschließlich unter vollständigem Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen zwischen N&H Automobile (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Der Käufer bestätigt mit Abgabe des Kaufangebots bzw. Abschluss des Kaufvertrags, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Fahrzeugzustand, Ohne TÜV & Sachmängelhaftung
(1) Die verkauften Fahrzeuge sind gebrauchte Kraftfahrzeuge, teils mit alters- und nutzungsbedingten Gebrauchsspuren, technischen Mängeln, Verschleißerscheinungen oder abgelaufener Hauptuntersuchung (ohne TÜV).
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
§ 3 Export in Nicht-EU-Staaten, Kaution & Zollabwicklung
(1) Bei Verkäufen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittland-Export) kann der Verkauf nach § 6 UStG umsatzsteuerfrei erfolgen, sofern die gesetzlichen Ausfuhrnachweise fristgerecht vorliegen.
- Der Käufer hinterlegt beim Fahrzeugkauf eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der geltenden deutschen Mehrwertsteuer (19 % des Nettopreises).
- Nach dem Grenzübertritt des Fahrzeugs übermittelt der Käufer den amtlichen elektronischen Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk mit gültiger MRN-Nummer aus dem ATLAS-Zollsystem).
- Nach positiver Überprüfung durch den Verkäufer wird die hinterlegte Kaution unverzüglich (innerhalb von 2–5 Werktagen) auf das Bankkonto des Käufers erstattet.
§ 4 Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU-Export)
Für Firmenkunden aus dem EU-Ausland erfolgt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG) unter folgenden Voraussetzungen:
§ 5 Zahlung, Gefahrübergang & Abholung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Banküberweisung vor Fahrzeugübergabe oder in bar bei Abholung (unter Beachtung der gesetzlichen Geldwäschevorschriften).
(2) Die Übergabe erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, ab Standort des Verkäufers (EXW – Ex Works). Mit Übergabe des Fahrzeugs bzw. Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446, § 447 BGB).
§ 6 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von N&H Automobile (Deutschland).
